Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunden,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise,
  • Heiratsurkunden von Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  •  (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Vor der Volljährigkeit (Vollendung 18 Lebensjahr) ist eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder ein Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit notwendig
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig