Bauinteressenten

Allgemeines

Vor einem Grundkauf bzw. vor Beginn der Planungstätigkeit sollten diverse Informationen von der Gemeinde eingeholt werden, ob das Grundstück für den gewünschten Verwendungszweck überhaupt nutzbar ist.

-    Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan

-    Bebauungsplanverordnung

-    Gefahrenzonenplan

-    Angaben über Versorgungsnetze (Wasser, Kanal)

-    Ist eine Straßengrundabtretung erforderlich?

-    Ist eine Aufschließungsabgabe zu entrichten?

Nach Zustellung eines positiven Baubewilligungsbescheides erlangt der Bescheid nach 2 Wochen Rechtskraft.

Binnen 2 Jahren ab Rechtskraft des Baubewilligungsbescheides ist mit dem Bau des bewilligten Vorhabens zu beginnen und innerhalb von 5 Jahren nach Beginn fertig zu stellen.

Der Baubeginn ist der der Baubehörde schriftlich mitzuteilen. -> Baubeginnsanzeige        
Spätestens mit der Baubeginnsanzeige ist der Baubehörde schriftlich ein Bauführer mitzuteilen.

Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist der Baubehörde schriftlich bekannt zu geben. -> Fertigstellungsanzeige

Der Fertigstellungsmeldung sind die im Bescheid angeführten Unterlagen anzuschließen.

(z.B. Bauführerbescheinigung, bestätigter Lageplan, Elektroattest, Rauchfangkehrerbefund, Trinkwasserbefund)

Alle Formulare finden Sie unter www.traismauer.at/Buergerservice/Formulare

Auszug aus der NÖ Bauordnung 2014 (NÖ BO 2014)


§ 14 Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (bedürfen einer Baubewilligung)

 


Bewilligungspflichtige Bauvorhaben (bedürfen einer Baubewilligung) nach dem „vereinfachten Verfahren“ gemäß § 18 (1a)

§ 15 Anzeigepflichtige Bauvorhaben 

1.    Vorhaben ohne bauliche Maßnahmen:

a) Änderung des Verwendungszweckes von Bauwerken oder deren Teilen oder Erhöhung von 

    Wohnungen ohne bewilligungsbedürftige bauliche Abänderung

b) Einfriedungen, die keine baulichen Anlagen sind und gegen öffentliche Verkehrsflächen 

     gerichtet werden, innerhalb eines Abstandes von 7 m von der vorderen Grundstücks-

     grenze

c) Abänderung oder Auflassung von Pflichtstellplätzen

d) Ableitung oder Versickerung von Niederschlagswässern ohne bauliche Anlagen 

e) die regelmäßige Verwendung eines Grundstückes oder –teils im Bauland als Stellplatz für

    Fahrzeuge oder Anhänger

f) die Verwendung eines Grundstückes als Lagerplatz für Material aller Art, ausgenommen 

    Abfälle, über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten

g) die nachträgliche Konditionierung oder Änderung der Konditionierung von Räumen in 

    bestehenden Gebäuden ohne bewilligungsbedürftige bauliche Abänderung (z.B. Beheizung

    bisher unbeheizter oder nur geringfügig temperierter Räume)


2.    Vorhaben mit geringfügigen baulichen Maßnahmen:

a) Aufstellen von begehbaren Folientunnels für gärtnerische Zwecke

b) temporäre Aufstellung von nicht ortsfesten Tierunterständen (Fläche nicht mehr als 50m2)

     sowie von mobilen Hühnerställen jeweils auf demselben Grundstück

c) Herstellung und Veränderung von Grundstücksein- und ausfahrten im Bauland

d) die nachträgliche Herstellung einer Wärmedämmung bei Gebäuden

e) Aufstellen von Photovoltaikanlagen (mehr als 50 kW) – ausgenommen auf Dächern im

    Grünland im Hinblick auf Übereinstimmung mit Flächenwidmungsplan


3.    Vorhaben in Schutzzonen und erhaltungswürdigen Altortgebieten sowie in Gebieten, in denen zu diesem Zweck eine Bausperre gilt:

a) Abbruch von Gebäuden in Schutzzonen, soweit sie nicht unter § 14 Z 8 fallen

b) im Hinblick auf den Schutz des Ortsbildes: Aufstellen von thermischen Solaranlagen und

    Photovoltaikanlagen oder deren Anbringung an Bauwerken sowie Anbringung von TV-

    Satellitenantennen und Klimaanlagen an von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbaren

    Fassaden und Dächern von Gebäuden

    Aufstellen von Pergolen straßenseitig und im seitlichen Bauwich

c) Änderung im Bereich der Fassadengestaltung (z.B. Fenstertausch, Farbgebung, 

    Maßnahmen für Werbezwecke), Gestaltung der Dächer


Bei der Baubehörde abzugeben ist:

Formular Bauanzeige, maßstäbliche Darstellung und Beschreibung des Vorhabens (2-fach)

 

§ 16 Meldepflichtige Bauvorhaben (schriftlich!)

§ 17 Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Vorhaben 


Ergänzung zur Baubeschreibung § 18 1a

benötigte Unterlagen für Bauvorhaben gem §18 1a

Kanal-_und_Wassergebühren